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Beitragsordnung


Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 11.12.2006 in Düsseldorf beschlossen und auf der Mitgliederversammlung am 27.09.2011 ergänzt.


[1] Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des Vereins "Demografie-Experten e.V." zahlen einen Mitgliedsbeitrag.


[2] Der Jahresbeitrag beträgt 50 Euro.


[3] Der festgesetzte Jahresbeitrag ist unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft (Vereinseintritt) immer in voller Höhe für das betreffende Geschäftsjahr zu entrichten.


[4] Der Mitgliedsbeitrag muss im Voraus zu Beginn des Geschäftsjahres gezahlt werden, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres. Erfolgt der Vereinsbeitritt im Laufe des Geschäftsjahres, muss der Mitgliedsbeitrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des schriftlichen Bescheides über die Aufnahme entrichtet werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme.


[4a] Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt in der Regel im Bankeinzugsverfahren, das mit der Beitrittserklärung beauftragt wird. Die Mitglieder erhalten darüber eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag auch per Rechnung gestellt werden. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.


[5] Für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder Spenden, die an den Verein gerichtet werden können, wird ein eigenes Vereinskonto eingerichtet.


[6] Eine Minderung des Mitgliedsbeitrags durch den Vorstand ist in besonders begründeten Härtefällen möglich. In Streitfällen entscheidet die Mitgliederversammlung.


[7] Ehrenamtlich tätige Senioren, zum Beispiel seniorTrainer, sind von der Beitragspflicht befreit.


[8] Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


[9] Durch die Mitgliedsbeiträge werden die allgemeinen Service-Leistungen für die Mitglieder sowie sonstige Kosten der Geschäftsstelle des Vereins und bestimmte Gemeinschaftsaktionen finanziert. Über Einzelheiten entscheidet der Vorstand im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins.


[10] Der Vorstand hat jährlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu erstatten und eine Entlastung zu beantragen. Die Rechnungslegung des Vorstandes wird durch den von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer kontrolliert.


[11] Mitglieder des Vereins sind in den Gremien des Vereins ehrenamtlich tätig. Entstehende Kosten werden von den Mitgliedern selbst getragen. Eine Kostenerstattung ist nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich. Über entsprechende Anträge entscheidet der Vorstand.


[12] Der Vorstand hat für das folgende Geschäftsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen. Die Mitgliederversammlung beschließt diesen Haushaltsplan.


[13] Die Mitglieder sind aufgefordert, die Arbeit des Vereins auch durch Spenden sowie durch Dienstleistungen zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen zu unterstützen.